Online-Angebot
für Hygienebeauftragte in stationärer und ambulanter Pflege
Um den zunehmenden hygienischen Fragestellungen in den verschiedenen Formen von Pflege-, Versorgungs- und Betreuungseinrichtungen für junge, alte, kranke, behinderte und pflegebedürftige Menschen gerecht zu werden, ist die Etablierung von Hygienebeauftragten in Pflegeeinrichtungen und anderen betreuten und gemeinschaftlichen Wohnformen mit qualifizierter Weiterbildung notwendig.
Hygienebeauftragte in der stationären und ambulanten Pflege sind staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen/-pfleger mit mehrjähriger Berufserfahrung (§ 5 HygMedVO).
Hygienebeauftragte sind nach § 6 HygMedVO verpflichtet, sich laufend mit den neuesten Erkenntnissen über die Hygiene vertraut zu machen und bedürfen der regelmäßigen Fortbildung in längstens zweijährigem Abstand.