Im DRK Bundesverband wurde im Jahr 2018 durch den Bundesausschuss der Bereitschaften eine betreuungsdienstliche Ausbildungsordnung als Mindeststandard abgestimmt. Die vier unten aufgeführten (s. Box "Inhalte") Maßnahmen der pflegerischen Unterstützung sind hierin als Bestandteil der Qualifizierung im Betreuungsdienst wieder fest verankert .
Im DRK-Landesverband Nordrhein wird mit dem neuen Modul Pflegeunterstützung in der Fachdienstausbildung der Mindeststandard erfüllt und einer breiten Zielgruppe im Einzugsgebiet zugänglich gemacht. Im Jahr 2021 mit der neuen „Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung Teil Betreuungsdienst“ verabschiedet, werden seit dem Frühjahr 2022 Ausbilder*innen der DRK-Kreisverbände in dem Leitfaden unterwiesen und Teilnehmer*innen ausgebildet.