4. Was muss ich tun, wenn ich Sozialleistungen und/oder eine Krankenbehandlung benötigte?
Zurzeit gibt es eine sehr lange Wartezeit (mindestens mehrere Wochen) für die Leistungen vom Sozialamt. Sie können daher mit Ihren Dokumenten in die Erstanlaufstelle des DRK in die Ernst- Robert-Curtius-Str. 12 gehen. Dort erhalten Sie pro Person jeweils mindestens einen 25€- Lebensmittelgutschein. Mit diesem können Sie in den meisten Supermärkten in Bonn einkaufen. Bitte fragen Sie vorab an der Kasse, ob das Geschäft diesen akzeptiert. Bei Einkäufen unter 25€ wird kein Rückgeld gegeben. Der Wert der ausgeteilten Gutscheine wird vollständig von Ihren künftigen Sozialleistungen abgezogen!
a) Melden Sie sich per E-Mail an asylblg@bonn.de. Schreiben Sie in die Betreffzeile: „UKR / NAME, Vorname, Antrag auf Leistungen“. Schreiben Sie in die E-Mail: „Ich beantrage Leistungen nach dem AsylblG“, geben sie die Namen und Geburtsdaten aller Personen an, für die Leistungen beantragt werden sollen und die Anschrift, unter der Sie zurzeit wohnen und fügen Identitätsnachweise, ihre Anmeldung, Antragsformulare und ein biometrisches Passfoto bei. Mit diesem Antrag erhalten Sie automatisch später auch eine Krankenversicherungskarte zugeschickt. Alle notwendigen Antragsunterlagen können Sie hier abrufen: https://www.bonn.de/themen-entdecken/integration-migration/leistungen-nach-dem-asylbewerberleistungsgesetz.php
Schicken Sie alle Anträge und Unterlagen bitte mit Foto zusätzlich postalisch an: Amt für Soziales und Wohnen; Hilfen für Asylsuchende (Amt 50-221); Oxfordstr. 19, 53111 Bonn. Bitte eröffnen Sie möglichst sofort ein eigenes Bankkonto in Deutschland. Dies ist ab sofort auch mit der neuen ukrainischen ID (Personalausweis) in Scheckkartenformat möglich. Die Sparkasse Köln/Bonn bietet bis auf Weiteres und auf Widerruf Geflüchteten aus der Ukraine ein Girokonto für das erste Jahr kostenfrei an.
b) Notfalls kann auch das Konto einer anderen Person genannt werden. In diesem Fall müssen Sie aber dem Sozialamt eine unterschriebene, schriftliche Einwilligung des Kontoinhabers beifügen, dass sein Konto für die Überweisung von Leistungen genutzt werden darf und zusätzlich eine unterschriebene, schriftliche Einwilligung von Ihnen (Antragsteller), dass die Leistungen auf das Konto des Kontoinhabers gezahlt werden dürfen. Alternativ kann Ihnen vom Sozialamt notfalls ein Scheck ausgestellt werden. Wenn Sie wirklich sofort Geld brauchen, weil sie z.B. keine private Unterstützung erhalten, schreiben Sie dies bitte in die E-Mail: „Ich brauche dringend Leistungen“. Sollten Sie dringend eine Auszahlung per Scheck benötigen, schreiben Sie bitte in die Betreffzeile der E-Mail noch vor ihren Namen „Scheck“.
c) NUR dringende Krankenfälle: Wenn Sie aufgrund akuter Erkrankung, Schwangerschaft, etc. sehr dringend auf Krankenbehandlung angewiesen sind, schreiben Sie bitte eine E-Mail an krankenhilfe@bonn.de und schreiben: „Ich brauche wegen akuter Krankheit dringend einen Krankenhilfeschein“. Beschreiben sie den Grund für dessen Notwendigkeit. Bitte fügen Sie eine Kopie aller Reisepässe/Dokumente bei und geben Sie im Idealfall Ihre Wohnadresse an. Bei absoluten Notfällen suchen sie bitte direkt das nächste Krankenhaus auf oder rufen die 112.
d) Nur bei Kindern/Jugendlichen: Alle spezialisierten Bonner Kinder- und Jugendärzte bieten bis auf Weiteres und auf Widerruf an, alle aus der Ukraine geflüchteten Kinder und Jugendliche auch vorerst ohne Krankenversicherung / Krankenhilfeschein kostenfrei zu behandeln.
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass Schutzsuchende aus der Ukraine mit einem Aufenthalt nach §24 (!), die im erwerbsfähigen Alter sind, ab dem 01.06.22 nicht mehr unter die Zuständigkeit des Sozialamtes, sondern unter die Zuständigkeit des Jobcenters fallen werden. Sie werden also alle im Mai neue Anträge beim Jobcenter stellen müssen, um ab dem 1.6. weiterhin Sozialleistungen ggf. einschl. Miete und Krankenversicherung erhalten zu können.
Durch Schutzsuchende aus der Ukraine mit §24 Fiktionsbescheinigung/Aufenthaltstitel sollte daher jetzt schon ein Antrag gestellt werden. Hierfür gibt es ein besonderes Formular. Das Sozialamt hat dieses Formular fast allen Berechtigten per Post zukommen lassen. Sollten Sie dieses noch nicht erhalten haben, kontaktieren Sie bitte eine Migrationsberatungsstelle (Caritas, Rotes Kreuz, BdV u.a.) oder das Jobcenter direkt unter 0228 85490. Dieses gilt nur für einen Übergangszeitraum bis zum 15.06.2022. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier: https://www.jobcenter-bonn.de/fuer-arbeitssuchende/
Nach dem 15.06.2022 müssen Schutzsuchende aus der Ukraine die üblichen Formulare ausfüllen wie HA, EK, VM und KDU ausfüllen. Diese finden Sie auf dieser Seite unter der Überschrift : „Arbeitslosengeld II“.: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos. Erwerbsunfähige, unbegleitete Minderjährige unter 15 Jahren und Personen im Rentenalter bleiben dagegen in der Zuständigkeit des Sozialamtes und müssen einen Antrag auf Leistungen nach SGB XII stellen.