Notfallkurs für Pflegeeinrichtungen
Die steigenden Möglichkeiten in der Medizin führen nicht nur dazu, dass Patient*innen und Bewohner*innen immer älter werden, sie implizieren auch komplexere Erkrankungen mit einer hohen Gefahr für medizinische Zwischen- und Notfälle.
Diese Veränderung berücksichtigt auch die aktuelle Fassung des Rahmenvertrags nach § 132 SGB V: Pflegekräfte müssen demnach einer Fortbildungspflicht von mindestens 8 Fortbildungsstunden pro Jahr nachkommen. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht. Im Rahmen dieser MDK-Qualitätsprüfung müssen Pflegedienste ebenfalls nachweisen, dass Ihre Pflegekräfte, gemäß einem etablierten Qualitätsmanagement, regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden und verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren.
Mit unserem „Notfallkurs für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen“ möchten wir Ihnen und Ihren Mitarbeitenden eine sichere Handlungskompetenz in Notfallsituationen ermöglichen. Hierfür wird jeder Kurs auf Ihre örtlichen und räumlichen Besonderheiten zugeschnitten. Um eine Integration des Erlernten in die Pflegepraxis Ihres Pflegedienstes zu bekommen, führen wir die Kurse gerne in Ihren Räumlichkeiten vor Ort durch.
Sollte Ihre Einrichtung/Ihr Pflegedienst Bedarf an einem Konzept für den Umgang mit Notfallsituationen haben, helfen wir Ihnen dabei gerne weiter.